PSA - Rechtliche Grundlagen
- Der Arbeitgeber hat - wenn dies notwendig ist - den Arbeitnehmenden zumutbare PSA zur Verfügung zu stellen.
- Er muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden.
- Der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten PSA zu benützen und ihre Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.
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